Das Ministerium für Verkehr verfolgt das Ziel, eine flächendeckende und bedarfsgerechte Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge zu schaffen. Die neue Charge@BW-Förderung umfasst die Anschaffung und Installation sowie Leasing/Miete/Contracting von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur inklusive Netzanschluss in Baden-Württemberg. Zudem werden vorbereitende Elektroinstallationen ohne Ladeinfrastruktur für den späteren Anschluss von Ladepunkten in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) gefördert. 

Ihre Vorteile:  

  • Förderhöhe beträgt bis zu 40% der zuwendungsfähigen Ausgaben 
  • maximal 2.500€ pro öffentlichem Ladepunkt (oder pro Ladeplatz in WEG)

Die wichtigsten Voraussetzungen für Sie:

  • Antragsberechtigt sind verschiedene Einrichtungen und Unternehmen, darunter Einzelunternehmen, Freiberufler, Gesellschaften jeglicher Art, Vereine, Genossenschaften, WEGs und weitere
  • Mindestprojektsumme von 5.500€
  • Betriebsdauer der geförderten Infrastruktur von mindestens 3 Jahren
  • Verfügbarkeit der Ladeinfrastruktur an mindestens 12 Stunden werktags
  • Notwendigkeit eines zertifizierten Grünstrom-Liefervertrags oder Grünstrom aus vor Ort eigenerzeugtem regenerativem Strom
  • De-minimis-Beihilfe wird gewährt
  • Bewilligungszeitraum für die Umsetzung der Vorhaben beträgt 12 Monate
  • Muss öffentlich zugänglich sein gemein Ladesäulenverordnung

Weitere Informationen und den Antrag finden Sie auf der Website der L-Bank.

Sie wissen nicht, wo Sie anfangen sollen? Unsere volle Unterstützung ist Ihnen sicher!

Wir beraten Sie gerne bei allen Fördermöglichkeiten und begleiten Sie bei der Errichtung Ihrer Ladeinfrastruktur – von der Bedarfsermittlung bis zur Inbetriebnahme kümmern wir uns um jeden Arbeitsschritt. Gemeinsam klären wir die Rahmenbedingungen und beantragen für Sie alle Fördermöglichkeiten.  

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OMS Pruefservice Mai 2023 101
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