Das Ministerium für Verkehr verfolgt das Ziel, eine flächendeckende und bedarfsgerechte Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge zu schaffen. Die neue Charge@BW-Förderung umfasst die Anschaffung und Installation sowie Leasing/Miete/Contracting von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur inklusive Netzanschluss in Baden-Württemberg. Zudem werden vorbereitende Elektroinstallationen ohne Ladeinfrastruktur für den späteren Anschluss von Ladepunkten in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) gefördert.
Ihre Vorteile:
- Förderhöhe beträgt bis zu 40% der zuwendungsfähigen Ausgaben
- maximal 2.500€ pro öffentlichem Ladepunkt (oder pro Ladeplatz in WEG)
Die wichtigsten Voraussetzungen für Sie:
- Antragsberechtigt sind verschiedene Einrichtungen und Unternehmen, darunter Einzelunternehmen, Freiberufler, Gesellschaften jeglicher Art, Vereine, Genossenschaften, WEGs und weitere
- Mindestprojektsumme von 5.500€
- Betriebsdauer der geförderten Infrastruktur von mindestens 3 Jahren
- Verfügbarkeit der Ladeinfrastruktur an mindestens 12 Stunden werktags
- Notwendigkeit eines zertifizierten Grünstrom-Liefervertrags oder Grünstrom aus vor Ort eigenerzeugtem regenerativem Strom
- De-minimis-Beihilfe wird gewährt
- Bewilligungszeitraum für die Umsetzung der Vorhaben beträgt 12 Monate
- Muss öffentlich zugänglich sein gemein Ladesäulenverordnung
Weitere Informationen und den Antrag finden Sie auf der Website der L-Bank.
Sie wissen nicht, wo Sie anfangen sollen? Unsere volle Unterstützung ist Ihnen sicher!
Wir beraten Sie gerne bei allen Fördermöglichkeiten und begleiten Sie bei der Errichtung Ihrer Ladeinfrastruktur – von der Bedarfsermittlung bis zur Inbetriebnahme kümmern wir uns um jeden Arbeitsschritt. Gemeinsam klären wir die Rahmenbedingungen und beantragen für Sie alle Fördermöglichkeiten.
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