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Allgemeine Informationen zur Elektromobilität.
Elektromobilität ist ein wichtiger Teil der Verkehrswende und stellt einen entscheidenden Entwicklungsschritt zu einer nachhaltigeren Mobilität dar. Bei Elektromobilität handelt es sich um das Fortbewegen von Fahrzeugen, die mit Hilfe von Strom durch teilelektrische (hybride) oder vollelektrische Motoren angetrieben werden.
In der Regel besitzen Hybridfahrzeuge einen Verbrennungsmotor, in dem die Batterie als alternativer Antrieb fungiert. Bei einigen Hybridfahrzeugen dient hingegen ein kleiner Verbrennungsmotor als Generator für elektrischen Strom, der dann von Elektromotoren zum Antrieb des Fahrzeuges genutzt wird.
Grundsätzlich haben Batterien bei hybriden Fahrzeugen vor allem die Funktion eines Puffers, um überschüssige Energie zwischenzuspeichern.
Fahrzeuge mit Plug-in-Hybrid-Technologie vereinen Merkmale von Hybrid- und Elektrofahrzeugen. Sie verfügen einerseits über einen Verbrennungsmotor, der als Antrieb des Fahrzeugs dient. Zudem verfügen sie über Batterien, die an Ladepunkten mit Strom aufgeladen werden können.
Vollelektrische Fahrzeuge speichern, die zur Fortbewegung benötigte, elektrische Energie vollständig in Batterien und treiben damit Elektromotoren an. Durch die Nutzung von Strom aus dem Stromnetz zur Ladung der Batterien erreichen sie gegenüber Hybridfahrzeugen allgemein eine höhere Effizienz. Dabei wird der Strom in Batterien gespeichert und direkt zur Fortbewegung genutzt. Eine energetisch aufwändige Umwandlung konventioneller Kraftstoffe in Strom durch einen als Stromgenerator fungierenden Verbrennungsmotor findet nicht statt.
Zu Elektrofahrzeugen zählen elektrische Schienenfahrzeuge, Elektrobusse, Elektroautos, Elektromotorroller, Elektromotorräder, Elektrolastkraftwagen, Elektroboote und-schiffe sowie das Elektrofahrrad.
Elektromobilität ist in vielen Aspekten nachhaltiger als konventionelle Mobilität. Die Motoren sind effizienter als Verbrennungsmotoren und verursachen auf der Straße keine direkten Emissionen. Der Strom für die Ladeinfrastrukturen wird durch die erhöhte Nachfrage aus der Bevölkerung und durch politisches Engagement zunehmend aus regenerativen Quellen in das Stromnetz gespeist.
Die Batterien der E-Fahrzeuge, die das Ende ihrer Ladezyklen erreicht haben, können nach Ausbau aus den Fahrzeugen als separater Speicher für Ladestationen und Photovoltaikanlagen verwendet werden. Andere, in den Batterien verbaute Ressourcen wie Kupfer, Kobalt, Nickel oder Lithium sind ebenfalls wieder zu verwerten und werden in den Wertstoffkreislauf zurückgeführt.
Die Zahlen der Neuzulassungen von Elektrofahrzeugen im Jahr 2021 sprechen für sich: fast jeder zweite Neuwagen verfügt über einen alternativen Antrieb (BEV, Hybrid, Plug-In) und jeder zehnte fährt rein elektrisch (Kraftfahrt Bundesamt 2021). Die Elektromobilität hat demzufolge hohes Potenzial die Mobilität mit Verbrennungsmotoren abzulösen.
Zudem hat die Europäische Union im Oktober 2022 beschlossen, dass ab 2035 nur noch emissionsfreie Neuwagen zugelassen werden sollen. Hiermit wird der Verkauf von Benzin- und Dieselfahrzeugen faktisch verboten. Mit diesem Beschluss werden alle Weichen in Richtung Elektromobilität gestellt, da sich diese Vorgabe nach aktuellem Stand der Technik lediglich mit Elektro- und Wasserstofffahrzeugen einhalten lässt.
Nach jetzigem Stand stellen jedoch die geringe Reichweite, die unzureichende öffentliche Ladeinfrastruktur und die geringen Speicherkapazitäten der Batterien die größten Vorbehalte beim Umstieg auf E-Fahrzeuge dar.
Deutschlandweit sind etwa 73.000 öffentlich zugängliche Ladesäulen in Betrieb (Stand November 2022). Diverse Apps, aber auch Suchen über Google Maps zeigen an, welche Ladepunkte derzeit belegt und wie hoch die Preise für das Laden sind.
Die Bundesnetzagentur hat außerdem ein nach Postleitzahlen sortierbares Dokument (Ladesäulenregister) mit allen öffentlich zugänglichen Ladepunkten sowie eine Ladesäulenkarte veröffentlicht.
Normale Steckdosen sind mit einer Ladeleistung von 2,3 kW nur zum Anschluss von Notladegeräten zu empfehlen. Eine vollständige Ladung des Elektrofahrzeuges über die Haushaltssteckdose kann bis zu mehreren Tagen dauern. Daher ist die Anschaffung einer Wallbox oder Ladesäule für eine erhöhte Ladeleistung unumgänglich. Zusätzlich bietet die Elektroinstallation in Kombination mit der Wallbox einen sicheren Standard: Eine Überlastung der Steckdose, Schmorbrände und Kurzschlüsse werden dadurch vermieden.
Es gibt technisch betrachtet keinen Unterschied zwischen einer Wallbox und einer Ladesäule. Entscheidend sind die Gegebenheiten vor Ort und die individuellen Anforderungen: Wie viele Fahrzeuge möchten Sie aktuell laden? Planen Sie Ihren Fuhrpark in den nächsten Jahren zu erweitern? Laden Sie zu Hause oder am Firmenstandort?
Zum Laden des Dienstwagens zu Hause oder für Privatpersonen ist eine Wallbox ausreichend. Unternehmen sollten je nach Anforderung zwischen Wallboxen und Ladesäulen wählen.
Wir beraten Sie in einem Video oder Inhouse Termin gerne dazu, welche Ladevorrichtung für Sie die Richtige ist.
Vollelektrische Fahrzeuge können überwiegend über DC-Stecker geladen werden. Hybride Fahrzeuge können hingegen lediglich über AC-Stecker geladen werden.
Abhängig vom gewählten Modell haben Elektrofahrzeuge eine Reichweite von 90 bis 610 km. Im Durchschnitt liegt die Reichweite von modernen Elektroautos bei etwa 324 km (Stand 2019). Die Reichweite der E-Autos wird kontinuierlich ausgebaut und soll bis 2025 durchschnittlich 784 Kilometer betragen.
Es kann unterschieden werden zwischen AC Wallboxen, AC Ladesäulen, DC Wallboxen, DC Ladesäulen, Fastcharger (50kW), Superfastcharger (100 kW) und Hypercharger (300 kW). Hinzu kommen Ladestationen für Fähren, Busse und Logistik.
Daneben gibt es innerhalb der Ladeeinrichtungen Unterschiede hinsichtlich der Energiemessung (z.B. durch eigens entwickelte Energiemessung) und Konformität (z.B. MID-konforme Zähler oder eichrechtskonforme Ladeinfrastruktur).
AC steht für Alternative Current, während DC Direct Current bedeutet. Der Unterschied zwischen diesen Ladesäulen liegt in der Art des Ladens: Bei AC-Ladesäulen findet die Gleichrichtung über einen Gleichrichter im Fahrzeug statt. Bei DC-Ladesäulen hingegen findet die Gleichrichtung bereits innerhalb der Ladeinfrastruktur statt.
Schnellladestationen ermöglichen das Vollladen des Elektrofahrzeugs in kurzer Zeit. Sie sind an Orten essenziell, die an Langstrecken angebunden sind oder an denen sich Fahrzeughalter:innen für kurze Zeit aufhalten (z.B. Tankstellen, Autobahnraststätten). Für Dienstflotten, die täglich viel fahren, ebenso wie Buslinien, Pflegedienste oder Abfalllogistik sind Schnellladestationen aufgrund der Zeitersparnis zudem von großer Bedeutung.
Stationen mit geringerer Ladegeschwindigkeit finden ihren Einsatz eher an Orten, an denen der Zeitfaktor zu vernachlässigen ist, wie beispielsweise zu Hause oder am Firmenstandort von weniger mobilen Flotten. Grundsätzlich ist es am zielführendsten, das Elektrofahrzeug dort zu laden, wo es ohnehin über einen längeren Zeitraum parkt.
Im Hinblick auf die technische Ausstattung kann das Fahrzeug an jeder Ladestation geladen werden. Herausforderungen können Authentifizierungsprozesse darstellen, ebenso wie unterschiedliche RFID oder Zahlungssysteme, an denen Nutzerinnen und Nutzer nicht registriert sind.
Wird der Strom der Photovoltaikanlage in das reguläre Hausnetz gespeist, spricht nichts dagegen, auch die Wallbox damit zu versorgen. In der Regel wird die Wallbox für die Ladung eines Fahrzeugs jedoch mehr Strom benötigen, als die PV-Anlage erzeugen kann. Diese Differenz wird dann über den Stromanbieter ausgeglichen.
Darüber hinaus können Elektrofahrzeuge mit dem überschüssigen Strom aus der Photovoltaikanlage geladen werden. In vielen Fällen wird dieser überschüssige Strom in das Netz eingespeist, wo er dann vom Haushalt zu einem höheren Tarif zurückgekauft wird. Bei der PV-Überschussladung wird dieser überschüssige Strom stattdessen zum Laden von Batterien wie z.B. von Elektrofahrzeugen oder anderen Geräten verwendet.
Deutschland hat es sich zum Ziel gesetzt, bis 2045 klimaneutral zu sein. Das heißt, wir stoßen nur so viel CO2 aus, wie die Natur absorbieren kann. Mit rund 20 Prozent trägt der Verkehrssektor maßgeblich zur Umweltbelastung bei. Deshalb müssen Mineralölunternehmen seit 2015 die Treibhausgasminderungsquote erfüllen. Das heißt, alle Unternehmen, die Otto- oder Dieselkraftstoffe in den Verkehr bringen, sind dazu verpflichtet, den CO2-Ausstoß, der durch diese Treibstoffe verursacht wird, stetig zu senken.
Mineralölunternehmen können die Reduzierung der Treibhausgase auf verschiedenen Wegen erzielen: Kraftstoffe können klimafreundlicher hergestellt oder durch Biokraftstoffe angereichert werden. Weitere Anteile können die Unternehmen über Emissionszertifikate ausgleichen. Dazu zählen auch Zertifikate, die die CO2-Ersparnis durch E-Fahrzeuge belegen. So entsteht der Zertifikatehandel, an dem nun auch Sie als Privatperson teilnehmen können. Das heißt, Sie verkaufen Ihr eingespartes CO2 und tragen dazu bei, dass klimafreundliche Mobilität günstiger und attraktiver wird.
Die Umstellung auf Elektromobilität ist nicht nur gut für das Klima, sondern auch für Ihren Geldbeutel. Verkaufen Sie Ihr eingespartes CO2 und erhalten Sie jährlich bis zu 300 Euro THG-Prämie.
In 5 Schritten zur Ladeinfrastruktur für Firmenflotten
Der Aufbau einer zuverlässigen, kosteneffizienten und ganzheitlichen Ladeinfrastruktur erfordert genaue Planung und die Vorab-Ermittlung des exakten Bedarfs für den jeweiligen Unternehmensstandort.
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Der erste Schritt ist daher eine technische Bestandsaufnahme von:
In die darauffolgenden Überlegungen kann die perspektivische Entwicklung der Flotte in den nächsten 5 bis 10 Jahren einbezogen werden und die Frage, ob Mitarbeitende die Möglichkeit bekommen sollen, den Dienstwagen zu Hause zu laden. In diesem Fall ist zudem zu klären, wie die Gutschrift für den privaten Ladestrom erfolgen soll.
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Im zweiten Schritt wird geprüft, welche Förderung bei Bund oder Ländern beantragt werden kann.
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Im dritten Schritt erfassen Dienstleister oder Installationsbetriebe die technischen Voraussetzungen in einem Vor-Ort Termin, und bestimmen, ob etwaige Tiefbauarbeiten notwendig sein werden.
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Der vierte Schritt beinhaltet in der Regel die Angebotserstellung des Installationsbetriebes, basierend auf der Bedarfsermittlung, dem Vor-Ort-Termin, der Auswahl der Wallboxen oder Ladesäulen, den Kosten für Backend und Abrechnungssystemen sowie den Installationskosten.
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Im fünften Schritt erfolgt die Installation am Firmenstandort und bei den Mitarbeitenden zu Hause sowie die Inbetriebnahme der Ladeinfrastruktur.
Der Aufbau einer bedarfsgerechten Ladeinfrastruktur ist mehr als nur die Installation von Wallboxen und Ladesäulen. Abrechnungsfragen, Tiefbauarbeiten, Subdienstleister und Lastmanagement binden die Kapazitäten hauseigener Techniker und sind aufgrund des hohen organisatorischen Aufwandes im Tagesgeschäft für die meisten Unternehmen nicht zu stemmen.
Im Regelfall lohnt sich daher die Beauftragung eines spezialisierten Komplettdienstleisters, der den Ladeinfrastrukturaufbau von Beginn an koordiniert und dem Unternehmen Zeit, Kosten und Unsicherheit erspart.
Als Unternehmen müssen Sie zunächst entscheiden, wie viele Firmenfahrzeuge Sie beabsichtigen zu laden und welche Standorte Sie dafür vorsehen. Zudem müssen Sie entscheiden, ob Mitarbeitende mit hohem Reiseaufkommen die Möglichkeit haben sollen, den Dienstwagen wahlweise am Unternehmensstandort, an öffentlichen Ladepunkten oder zu Hause zu laden. Idealerweise beziehen Sie in Ihre Überlegungen auch die zu erwartende Entwicklung Ihrer Firmenflotte der nächsten 5 bis 10 Jahre mit ein.
Anhand der individuellen Bedarfsermittlung stellt OMS E-Mobility Ihren Bedarf fest, berät Sie zu aktuellen Förderungen, besichtigt Ihren Firmenstandort und erstellt darauf basierend ein individuelles Ladeinfrastrukturkonzept. Dieses berücksichtigt die bestehende Netzversorgung und ermöglicht Ihnen eine transparente Abrechnung der Flottenladevorgänge. Zusätzlich bietet Ihnen die OMS E-Mobility eine einzige Ladekarte pro Nutzer zur Durchführung aller Ladevorgänge.
In einer bestehenden Elektroinstallation muss zunächst geprüft werden, ob der vorhandene Hausanschluss noch Leistungskapazitäten für eine Ladeinfrastruktur bereithält oder, ob hier bereits Anpassungen notwendig sind.
Wenn die Ladeinfrastruktur entsprechend vorbereitet ist, d.h. der Stromverteiler bei der Planung entsprechend ausgerüstet ist, können schnell und leicht weitere Wallboxen / Ladesäulen nachgerüstet werden.
Dies bedeutet, dass bereits bei der Planung einer Ladeinfrastruktur auf die entsprechende Ausrüstung der Stromverteilers geachtet werden sollte.
Was machen Mitarbeitende, die ihren Dienstwagen zu Hause laden wollen?
Mit dem richtigen Backend-Betreiber ist es möglich, den Mitarbeitenden eine automatische Gutschrift für die geladene Energiemenge zu erstellen. Diesen Service bietet Ihnen die OMS E-Mobility – erfahren Sie hierzu mehr unter „Unsere Services“.
Durch das Bereitstellen einer Wallbox mit einem Backend, welches das Laden von zu Hause vorsieht, kann der Dienstwagen vom Wohnort der Mitarbeitenden geladen werden. Dies bedeutet, dass Mitarbeitende die gleiche RFID-Karte sowohl zum Laden am Firmenstandort als auch am Wohnort nutzen können. Die Ladeenergie wird dabei erfasst und über eine Abrechnungsvariante gutgeschrieben.
Änderungen in den Vorschriften für die Abrechnungssysteme sind möglich. Ebenso kann sich die Kommunikation zwischen Ladesäule und Fahrzeug ändern. Durch Normen wie die ISO 15118 ist jedoch sichergestellt, dass die Ladeinfrastruktur für lange Zeit nutzbar bleibt. Änderungen an Vorschrift für Abrechnungssystem sind in der Regel möglich, können jedoch durch Softwareupdates gelöst werden und stellen damit kein Problem dar. Mit einem zuverlässigen Dienstleister sind diese Umstellungen und Neuerungen unproblematisch.
Lastmanagement ist eine Methode, um die vorhandenen Ströme sinnvoll zu verteilen und die Ladeinfrastruktur nicht zu überlasten. Es wird unterschieden zwischen statischem Lastmanagement und dynamischem Lastmanagement.
Dynamisches Lastmanagement nutzt den Eigenverbrauch des Hauses, um die Gesamtleistung anzupassen: Das dynamische Lastmanagement ist so eingestellt, dass der Hausanschluss niemals überlastet wird. Wenn der Hausanschluss zu überlasten droht, wird die Leistung der Ladeeinrichtung heruntergefahren.
Statisches Lastmanagement hingegen vergibt eine fixe Leistung an die Ladeinfrastruktur, die nicht überschritten werden kann.
Ob ein Lastmanagement benötigt wird, kommt auf die Elektroinstallation an. Die Ladeinfrastruktur muss für das Lastmanagement ausgelegt sein und Kommunikationswege (Kommunikation unter den Ladesäulen und zwischen Ladesäulen und Zähler) muss gewährleistet werden.
Das Lastmanagement kann nicht pauschal „einfach“ nachgerüstet werden, da dieses bereits im Voraus entsprechend ausgewählt werden muss. Denn: Nicht jede Ladeinfrastruktur eignet sich für ein Lastmanagement.
Bei der Nachrüstung mit einem dynamischen Lastmanagement bedarf es in der Regel eines Integrationsverfahrens in den Controller der Ladeinfrastruktur. Dies kann einfacher durchgeführt werden als bei einer Ladeinfrastruktur, die über kein Lastmanagement verfügt.
Statisches Lastmanagement kann hingegen nicht nachgerüstet werden, da dieses bereits vom Hersteller der Ladeinfrastruktur integriert werden muss und nicht extern angepasst werden kann.
Bund und Länder bieten unterschiedliche Förderprogramme zum Aufbau von Ladeinfrastrukturen an. Die Förderprogramme werden laufend erneuert und angepasst. Bei Ausschöpfung des Fördervolumens enden die Programme in der Regel und werden nur selten verlängert. Wir beraten und unterstützen Sie gerne, welches Förderprogramm für Sie das passende ist.